Fachwörter auf Platt- und Hochdeutsch

Plattdeutsch

Hochdeutsch

Spraakwater

Magistraat

Börgmester

Upklopper (för de Theel-Bood)

Arvtheele

Arvdochter

Kooptheele

Pelsbuur

Vörjahrs-Theele

Harvst-Theele

Arvbuur, Arvburen

Koopbuur, Koopburen

Neeibuur

Theelbood

Jück

(Beer-) Klipp

Fidibuss

Piepenrackje

Hensel-Beker

Hanselgeld

Stadt-Dener

Wubbelbeker

Sprachwasser (Gelöste Zunge durch Alkohol)

Obrigkeit

Bürgermeister

Aufklopfer (für den Theel-Boten)

Erbtheele

Erbtochter

Kauftheele

Mann einer Erbtochter

Frühjahrs-Theele

Herbst-Theele

Erbbauer, Erbbauern

Kaufbauer, Kaufbauern

Neubauer

Theelbote

Joch

Bierkanne

Tabak-Anzünder aus gedrehtem Zeitungspapier

Pfeifenhalter

Würfelbecher beim Hensen

Geld, mit dem man sich freikauft

Stadt-Diener (Polizist)

Würfelbecher

Über das "Antasten"

Wie berichtet, werden die jüngstgeborenen Söhne eines verstorbenen Arvburen (Erbbauern) automatisch Erben der überkommenen Theele. Die älteren Brüder können „antasten“. Für diesen Vorgang gibt es ein spezielles Zeremoniell. Auf den Wink des Vorsitzenden Theelachters klopft der Theelbote dreimal mit dem Köopfer auf und verliest den sogenannten „Angriffszettel“.
Der Text lautet zum Beispiel so: „Harm Hinderks Störm hett sük bi mi angeven un begehrt, up sien Vaders Rechten Hinderk Harms Störm in de Ekeler Theel as en Arvbuur antotasten. Nu steiht dat in de Arvburen hör Erkenntnis, of se hum as Arvbuur annehmen willen of neet. Nörden, an de ….“ Dann ruft er aus: „All Arvburen up de Deel!“ (Alle Erbbauern auf die Diele!) Jetzt treten alle anwesenden Erbbauern im offenen Halbkreis vor das offenen Herdfeuer. Der Bewerber wird von dem für die angestrebte Theele zuständigen Theelachter nochmal vorgestellt. Für jeden Bewerber müssen zwei Zeugen erklären, dass er die Voraussetzungen nach dem Theelrecht erfüllt, so Leumund, eigenen Herdstand, landwirtschaftliche Fähigkeiten. Nach erfolgter Wahl wird dem Neeibuur (Neubauer) aufgegeben zu „wubbeln“. Er würfelt mit einem präparierten Würfelbecher, in dem ein Würfel auf jeder Seite sechs Augen anzeigt. Nach drei Würfen hat er achtzehn Augen gewürfelt. Den Vorgang bezeichnet man als „henseln“. Nach der „Hensung“ müsste er laut Vorschrift soviele Becher Theelbier austrinken, wie er gewürfelt hat. Jedoch kann er sich freikaufen. Ihm wird die Urkunde ausgehändigt. Anschließend muss er den Erbbauern „entbößten Hauptes“ aus der Zinnkanne eine Runde Theelbier ausschenken. Dazu muss man wissen, dass es in früheren Zeiten in der Theelkammer sehr kalt war, sodass die Interessenten im Mantel und mit Hut an den Tischen saßen. Mit dem entblößten Haupt bezeugt er den alteingesessenen Erbbauern seine Achtung. (HHB)