Älteste bäuerliche Gemeinschaft Europas – Tradition und Geschichte

Die Theelacht auf Tonband von und mit Rudolf Folkerts

Obwohl ein Schild an der Tür zur Theelkammer im Alten Norder Rathaus unmißverständlich darauf hinweist, daß „Unberechtigte“ keinen Zutritt haben, so hat sich die ansonsten „geschlossene“ Gesellschaft der Theelacht in den vergangenen Jahren doch immer wieder – vor allem während der Urlaubssaison – Besuchergruppen geöffnet. Theelachter Rudolf Folkerts plaudert dann lebendig und Humor voll über die nunmehr 1000jährige Tradition. Karl Runne vom Heimatverein Norderland hat für den KURIER einen solchen Abend auf Tonband festgehalten. Behutsam redigiert und ergänzt um einige erläuternde Zwischentexte aus schriftlichen Aufzeichnungen von Folkerts, der im Übrigen an einer umfassenden Theelacht-Dokumentation arbeitet, folgen hier einige wesentliche Auszüge aus dem Mitschnitt im Originalton: Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Theelbote hat Sie inzwischen mit Theelbier versorgt. Sie können sich nachher auch noch eine Schrift mitnehmen und sogar einen Roman, den ein kürzlich verstorbener Norder über die Entstehung der Theelacht geschrieben hat.

Die Theelacht ist die älteste Gemeinschaft auf genossenschaftlicher Grundlage, die es in Europa gibt. Sie wird zurückgeführt auf die Normannenschlacht im Jahre 884 in der Nähe von Norden und auch heute noch nach genossenschaftlichen Prinzipien verwaltet. Die Theelkammer hier ist ein Raum, den nur die Theelacht nutzen kann und darf. Das Gebäude, das Alte Rathaus, gehört der Stadt Norden. Es stammt in seinen Grundlagen etwa aus dem 13. Jahrhundert, wurde dann zerstört und 1539-42 auf den“ alten Fundamenten wieder aufgebaut Seitdem steht das Haus gut und fest. Es ist eines der ältesten Profanbauten in Norden …

Eins auf den Hut

Aber zurück zu den Normannen, die über See aus Dänemark, Schweden und Norwegen kamen. Sie fuhren den Rhein hinauf bis nach Lothringen, waren aber auch in England, Sizilien und Frankreich. Der erste Überfall, und zwar auf ein englisches Kloster, datiert aus dem Jahre 793. Und dann kamen sie Jahr für Jahr, nahmen sich, was sie haben wollten und fragten nicht, wem es gehörte. Die Bevölkerung hat unter ihren Überfällen damals sehr gelitten.

Im Winter 883/84 hatte sich ein Normannenheer in der Nähe von Duisburg verschanzt. Im Frühjahr 884 brach es gen Süden auf. Der damalige Kaiser mobilisierte jedoch seinerseits ein Heer, das sich den Normannen entgegenstellte. Unter Verlusten wichen sie zurück, und zwar in Richtung Küste, an der es übrigens damals noch keine Deiche gab. Es ist möglich, daß jene Normannen, die hier im Herbst 884 in der Hilgenrieder Bucht bei Norden vor Anker gingen, dieselben gewesen sind, die vorher schon in Duisburg waren . . .

Die Norder Kirche war um diese Zeit eine Sendkirche-Stätte des geistlichen Gerichts – des Bistums Bremen. In dem Jahre, als die Normannen hier waren, war auch der Erzbischof Rembertus (oder Rimbert) von Bremen hier. Natürlich hatten unsere Vorfahren gegen die normannischen Eindringlinge schon alle möglichen Vorkehrungen getroffen, aber sie waren ganz froh, daß der Bischof auch noch kam, denn er hatte ja eine Begleitmannschaft mit … Der Bischof teilte also auch seine Leute mit ein und ließ außerdem seine Beziehungen ,,nach oben“ spielen. Nach einer alten Sage soll er inbrünstig und die Knie beugend auf einem Stein hier auf dem Alten Friedhof gebetet und ein Zeichen erfleht haben, daß die Friesen die Normannen wieder vertreiben könnten. Und so ist es geschehen: Als er aufstand, waren eingedrückte Vertiefungen in dem Stein zu sehen. Das war das Zeichen des Sieges. Heute noch wird dieser Stein auf dem Friedhof gezeigt. Das Regenwasser, das sich in der Mulde des Steins sammelt, soll heilkräftig gegen Warzen sein, wenn man die Haut damit benetzt…

10 377 Normannen sollen laut Überlieferung damals erschlagen worden sein. Das steht sowohl in den Bremer Annalen als auch in denen des Abtes von Corvey. Viele sollen auch in den „Sümpfen und Wassern“ umgekommen sein …

Unsere Vorfahren, die hier seinerzeit lebten, waren dem Kaiser zum Heeresdienst verpflichtet. Sie kämpften aber nicht außerhalb Ostfrieslands, sondern schützten die Küste gegen feindliche Überfälle. Nun drang es natürlich auch an den kaiserlichen Hof, daß die Normannen hier bei Norden gehörig eins auf den Hut bekommen hatten. Und so kam die Bestimmung, daß das Gebiet, auf dem die Schlacht stattgefunden hatte, all jenen gemeinschaftlich übertragen werden sollte, die dabei gewesen waren. Und zwar für alle Zeiten. Das war eine schöne Sache.

Zuerst meldeten sich die Mönche und Pfarrer aus den Kirchen und Klöstern aus der Umgebung von Norden und sagten: Wir haben tüchtig mitgemacht, der Bischof allein hätte das gar nicht geschafft. Dann meldeten sich aber auch die „Nobiles“ , die edlen Herren. Wie dem auch sei – die Fläche, die am Ende übrigblieb, war 2 157 Diemat oder 1 200 Hektar groß. Sie war kaum gemeinschaftlich zu bewirtschaften. Unsere Vorfahren haben gesagt: Gut, wir teilen das ein. Ob sie nun nach der Anzahl der Kämpfer oder nach der Größe der einzelnen Bezirke vorgegangen sind, wissen wir nicht. Jedenfalls wurde das gesamte Gelände in acht Bezirke eingeteilt (Ekeler und LinteIer, Neugrader und Gaster, Trimser und Hofer sowie Osthover und Eber Theel). So entstand die Theelacht. ,,Acht“ ist der Name für eine Gemeinschaft, eine Genossenschaft, daher auch Deich- und Sielachten.

Diese Bezirke und ihre Flächen wurden verpachtet an Höfe und an andere Höfe weiterverpachtet. Die Pacht kam in eine gemeinschaftliche Kasse, und an diesem Betrag hatte dann jeder einen ideellen Anteil. Und das ist auch bis heute so geblieben.

Diese Anteile mußten aber ja auf ewige Zeiten gesichert werden. Und da hat man ein ganz ausgeklügeltes System zusammengebastelt: Früher war es ja keine Seltenheit, wenn es in einer Familie zehn bis zwölf Kinder gab. Erbstreitigkeiten konnten nicht ausbleiben. Das wollten unsere Vorfahren vermeiden. Sie sagten: Wenn der Vater stirbt, erhält der jüngste Sohn den Theelachts-Anteil, den der Vater gehabt hat. Die anderen Söhne können aber ebenfalls Erbanspruche anmelden, sobald sie einen eigenen Hausstand haben, der vom väterlichen jedoch völlig unabhängig sein muß. Dann können sie sich melden und hier in der Theelacht „antasten“, wie wir das nennen. Wichtig ist, daß nur eheliche Kinder erben können – was neben bei passiert, zählt nicht ..

Wenn ein Erbbauer „nur“ Töchter hinterläßt, dann erben diese Töchter zusammen den einen Anteil, den der Vater hinterläßt, bei drei Mädchen also jedes ein Drittel. Aber: sie können nichts damit anfangen. Sie müssen erst einmal verheiratet sein, und dann vertreten ihre Männer die Frauen hier bei uns. Diese Ehemänner heißen dann „Pelsbauern“, von „pelsen“, was so viel wie „veredeln“ oder aufpfropfen“ heißt. Nach dem Tode ihrer Mütter können die Söhne dann wieder einen vollen Anteil erhalten.

Hier – eingefügt und zusammengefaßt – einige historische Daten und besondere Vorgänge: Bis zum letzten Drittel des 16. Jahrhunderts hatte die Theelacht in ihrem Bereich allein das Sagen. Das Theelrecht wurde mündlich weitergegeben. 1583 hatte jedoch ein „Zugereister“ die Erbtheelen eines kinderlosen Erbbauern gekauft. Als dieser verstorben war, glaubte er, nunmehr auch Erbbauer zu sein. Es kam zu einem Gerichtsverfahren, das sich bis zum Reichskammergericht in Speyer hinzog. Die Juristen gaben der Theelacht recht. Für den Prozeß aber mußte das Theelrecht erstmalig schriftlich. niedergelegt werden; es geschah durch den Erbbauern Hector Friederich von Wicht. Caspar Wenckebach versah das Dokument später mit vielen Anmerkungen. 1759 wurde es in Halle gedruckt. Eine zweite unveränderte Ausgabe kam 1867 in Norden heraus. Von beiden Ausgaben „gibt es nur noch wenige Exemplare.

In schlechten Zeiten war es oft nicht möglich, neue Pächter zu finden; gegen geringes Entgelt erfolgte somit eine Weiterverpachtung an die bisherigen Pächter. Daraus entwickelte sich eine Vererbpachtung in einzelnen Familien, so daß schließlich die Theelacht nur noch nominell Eigentümerin des Landes war, die tatsächlichen Besitzer dagegen eine Erbpacht an die Theelacht zu entrichten hatten.

Schon 1611, im „Osterhusischen Akkord“, wurde festgelegt, daß die Theellande in den Familien weiterverpachtet werden mußten, die sie damals bewirtschafteten; eine anderweitige Verpachtung wurde ausgeschlossen. 1840 wurde es möglich, Dauerlasten abzulösen. Viele Erbpächter machten auch tatsächlich davon Gebrauch.

Die Ablösungsgelder wurden in Hypotheken angelegt. Das waren 1910 rund 30 000 Goldmark. Zurückgezahlt wurden die Hypotheken jedoch in der Inflationszeit – mit der Folge, daß das Vermögen der Theelacht über Nacht dahin war. Es blieben ganze 80 Reichsmark. Die folgenden ,,Aufwertungsprozesse“ sicherten der Genossenschaft zwar wieder Einnahmen, aber zwischen 1921 und 1935 sah es um das Weiterbestehen der Theelacht düster aus. Die Währungsreform nach dem zweiten Weltkrieg bescherte der Gemeinschaft erneut Verluste in Höhe von 8 000 Reichsmark. Heute steht das jährliche Einkommen von rund 1 000 Mark in keinem Verhältnis zu dem Wert der nach wie vor abgabepflichtigen Ländereien, die immerhin noch rund 450 Hektar umfassen, aber im Grundbuch nicht mehr als Eigentum der Theelacht eingetragen sind.

Meine Damen und Herren, zweimal im Jahr, nämlich 14 Tage vor Ostern und 14 Tage vor Weihnachten, sind die Termine, an denen die Theelacht an ihre Angehörigen auszahlen muß. Bis um 1800 wurden die Aufforderungen von den Kanzeln verlesen, seitdem geschieht das durch die Zeitung. Die ,,Angehörigen“ sind die Erb- und Kaufbauern – und das ist wieder etwas Besonderes. Kaufbauern oder „Koopburen“ sind diejenigen, die ihre Anteile ursprünglich einmal von einem in wirtschaftliche Not geratenen Erbbauern gekauft haben. Dazu ist nach wie vor die Zustimmung der Theelacht erforderlich, die auch ein Verkaufsrecht hat. Da durch den Verkauf die Blutlinie unterbrochen war, wurden die „Arftheelen“ zu „Kooptheelen“. Erbbauern und Kaufbauern sind gleichmäßig am Ertrag beteiligt, sonst aber hat ein „Koopbur“ in allen Theelachtsdingen kein Mitspracherecht …

Hört to

Zu den Auszahlungsterminen muß der Theelbote hier in der Theelkammer alles in bester Ordnung haben. Dann müssen die Kerzen, die Petroleumlampen und das Herdfeuer brennen, und zum Zeremoniell gehören auch der Tabak, die Tonpfeifen und natürlich das angewärmte Theelbier. Die vier verantwortlichen Theelachter, die je zwei Bezirke verwalten, müssen die Bücher und das Geld bereithalten. Kommt nun der erste Erbbauer zur Tür herein, eröffnet der Theelbote mit einem überlieferten Spruch die eigentliche Ausgabe. (Theelbote Peter Bojen schlägt mit einem Klopfer lautstark auf einen Tisch und verkündet: ,,Hört 10, Ji Arfburen. Vandag word de Gaster un LinteIer Theel utgäben. All, de hier nix to doon un to Iaten hebben, de mutten to d‘ Theelkamer herutgahn – of se worden van d‘ Stadtdeener herutwäsen. All, de Geld to bören hebben, de mutten bi d‘ Tafel kamen. De BüI is apen of he sall apen daan worden!”).

Der Stadtdiener, das ist der Polizeibeamte, der bei der Auszahlung anwesend sein muß. Früher mußte er für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen, denn es gab oft Leute, die ohne zu arbeiten durch die Zeit kamen und sich bei den Auszahlungen vor die Turmkammertür setzten und von den Berechtigten einen Becher Theelbier haben wollten. Der Theelbote hingegen hat für die innere Sicherheit zu sorgen. So müssen beispielsweise die Theelbauern ihre mitgebrachten Handstöcke grundsätzlich in den Nischen abstellen. De Stock hört bi de Döör!

Unsere Bräuche aus alter Zeit sind streng. An dem langen Tisch an der Westseite der Kammer haben die Theelachter – in Stühlen mit Armlehnen! – und nur die Erbbauern ihren Platz. Dahinter ist eine große Tafel, auf der die Namen der seit 1600 tätig gewesenen Theelachter verzeichnet sind. An der anderen Seite des Raumes sitzen die Kaufbauern. Irgendwie muß ja ein kleiner Unterschied das ein -aber wir nehmen das nicht ganz so ernst, denn mancher „Koopbur“ hat für uns mehr getan als mancher „Arfbur“.

Streng achten wir auch darauf, daß derjenige, der sein Geld im Empfang nehmen will, hier zum Theelachter an die Tafel kommt. Da werden keine Ausnahmen gemacht. Übrigens: Frauen haben auch bei den Auszahlungen grundsätzlich keinen Zutritt. Das ist seit alters her so vorgeschrieben.

Die Auszahlung ist jeweils auch der Termin für das „Antasten“. Wenn der Sohn eines Erbbauern antasten“ will, muß er bis zum 24. Juni einen Aufnahmeantrag stellen. Der Theelbote verliest ihn, klopft erneut auf und verkündet: „All Arfburen up de Däl!“ Alle Erbbauern versammeln sich im offenen Halbkreis vor dem Herdfeuer. Der neue Mann und zwei Zeugen werden in die Mitte gestellt. Der Neue muß zu seiner Person etwas sagen, und die Zeugen müssen das bestätigen. Dann wird kurz abgestimmt.

Wenn der Neue durch Handschlag verpflichtet ist, muß er „entblößten Hauptes“ eine Kanne Theelbier an die Arfburen ausschenken und einen Becher Bier auf „Theelachts Wohlfahrt“ trinken. Früher war dieser Raum ja normalerweise kalt und nur durch das Kaminfeuer leidlich erwärmt; deshalb behielt man zu jener Zeit die Mützen auf.

Nun muß der neue Mann noch „hensen“. Das heißt: dreimal muß er einen Becher, an dessen Fuß sich ein Würfel befindet, schütteln und auf den Tisch stellen. Soviel Augen er dann insgesamt gewürfelt hat, soviel Becher Theelbier soll er nacheinander austrinken. Allerdings weiß der Neue nicht, daß der Würfel auf allen Seiten sechs Augen zeigt. Das wären also insgesamt 18 Becher Theelbier, was dem Bockbier gleichkommt. Und diese Menge würde wohl niemand schaffen. Es ist daher schon in alten Zeiten ein Betrag festgelegt, mit dem man sich freikaufen kann. Der Theelachter legte früher den gleichen Betrag hinzu und führte beides an die Armenkasse ab. Heute wird mit dem „Hensengeld“ die schwache Theelachtskasse aufgebessert. . .

Nun erst wird der „Neebur“ in das Theelbuch eingetragen. Er erhält auch sein Theelgeld; im ersten Jahr aber nur die Hälfte. Erst beim nächsten Mal gibt es die volle Summe…

Die Ausgabetermine laufen abends bis sechs Uhr. Dann ist offiziell Schluß, und der Theelbote hat vorher dreimal darauf aufmerksam gemacht: „De Bül is to, of he sall todaan worden!“ Dann folgt meistens noch ein gemütlicher Teil. Es gibt immer wieder Teilnehmer, die alte Anekdoten und Begebenheiten erzählen… 

Unsere Gemeinschaft hat eine Tradition, die andernorts in dieser Form nicht vorhanden ist. Mir hat mal jemand gesagt: Zu Euch darf man eigentlich nur im schwarzen Anzug kommen. Und außerdem haben wir etwas, was es anderswo auch nicht gibt — nämlich in einem Gebäude der Stadt einen Raum, in dem die Stadt nur mit unserer Genehmigung hineindarf. Wir sind ein wenig stolz darauf, und die Stadt spielt da hervorragend mit. Wir haben zur Stadt ein sehr gutes Verhältnis…

Beweis dafür ist, daß 1829 in der Theelkammer und im Einvernehmen zwischen Stadt und Theelacht die erste Gewerbeschule im damaligen Königreich Hannover eingerichtet werden konnte.

 

Die vier Theelachter sind praktisch die "Vörsitter" der Anteilsgemeinschaft. Unser Bild zeigt die jetzigen Theelachter (von links) Gerhard Seeba (Ältester Theelachter), Heiko Campen, Rudolf Folkerts (gleichzeitig Syndicus)und Theodor Ulferts. Den Erbbauern legen sie alle vier Jahre (zum 24. Juni eines Schaltjahres) Rechenschaft über diie Tätigkeit ab. Überdies gibt es seit 100 Jahren noch einen Theelachts-Ausschuß, der bei der Anlage von Vermögen mitwirkt.

In der Norder Theelkammer

Der Schriftsteller Johannes Kleinpaul unternahm um die Jahrhundertwende Wanderungen durch Ostfriesland. In der Zeitschrift „Zur guten Stund“ veröffentlichte er damals folgenden Beitrag:

In nächster Zeit beginnen in dem ostfriesischen Landstädtchen Norden wieder die eigenartig-gemütlichen „thosamenkünfte under dat Olle Rathhuus in de Theelkamer“, die jung und alt mit Spannung erwarten. Wir wollen als „Zaungäste“, die keinen Anspruch auf den „Beutel“ haben, einmal solcher „Thosamenkunft“ beiwohnen: „Alle de Arfburen“ sitzen schon an den beiden langen Tafeln des kleinen Gelasses, an dessen Hauptwand eine große schwarze Tafel mit den Namen aller Theelachter (Vorstandsmitglieder) seit 1600 hängt. Diejenigen, die 50 Jahre und länger den Posten bekleideten, sind in goldner Schrift verzeichnet. Über dem Kamin, in dem das Torffeuer behaglich glimmt, hängt eine andere, ein Theelbauernpaar darstellende Tafel: der Mann mit geschultertem Dreschflegel, die Bäuerin mit Heugabel und Klipp, daneben das Theelachtwappen: ein von oben nach unten halbierter Adler. Der dicke Qualm aus den traditionellen langen weißen Tonpfeifen zieht durchs Gemach, auf den Tischen blinkt altes Zinngerät: Teller mit Toback und Leuchter, an denen die Fidibusse angesteckt werden. „Stock bi d‘ Dör!“ schaut’s uns entgegen, denn Stöcke und Schirme sind streng verpönt; dann drückt uns der Pedell je einen der seltsam ungefügen Becher aus Dauben von Wacholderholz mit dicken Rohrwülsten in die Hand, den er aus einem rot und grün gefärbten. ‚Klipp (Holzkanne) mit schwerem, süßem Theelbier aus der Paulsschen Brauerei füllt.

 

Um 1950 Johann Sassen, Hermann Onkes, u. l. Johannes Fleeth, Ulfert Ulferts
Theelbote Peter Bojen mit dem ohrenbetäubenden "Klopfer". Er amtiert seit 1961.

In der Theelkammer sind die Männer unter sich

Von unserem Redaktionsmitglied Johann Haddinga

1100 Jahre Theelacht zu Norden – das ist ein Wort! Ein Manneswort selbstverständlich, denn das weibliche. Geschlecht und „Unberechtigte“ haben ja bekanntlich zu den Zusammenkünften der ältesten bäuerlichen Gemeinschaft Europas keinen Zutritt. Dat is so, un dat blifft so – denn so streng sind nun mal die in Jahrhunderten gewachsenen Bräuche in -der Theelkammer „unner dat Olle Rathus“. Sollte jemand daran rütteln, würde er für alle Zeiten die Grundfesten dieser ehrwürdigen Institution einreißen. Und wer mag das nach eintausendeinhundert Jahren Tradition noch verantworten?

  Aber Ausnahmen bestätigen ja stets die Regel. Zum Beispiel an diesem Sonnabend, wenn es ans Jubilieren geht. Da lassen selbst hartgesottene Theelachter, Arf- und Koopburen ihre Frauen nicht zu Hause. Der Festball im Deutschen Haus ist denn auch zugleich so etwas wie ein kleines Dankeschön fürs große Verständnis. Und immerhin werden ja auch außerhalb der regulären Zusammenkünfte bei bestimmten Anlässen oder zu vorher angekündigten Terminen Besuchergruppen beiderlei Geschlechts in der Theelkammer empfangen.

 Am vergangenen Mittwoch beispielsweise war die Landespressekonferenz aus Hannover zu Gast. Für auswärtige Journalisten, für Film und Fernsehen und für den Rundfunk ist die alte Theelkammer, dieses außergewöhnliche Museum besonderer Art, ohnehin immer wieder mal Anlaß genug, darüber in Wort und Bild zu berichten. Und die Theelacht mit all ihren außergewöhnlichen und originellen Gepflogenheiten sowieso.

Ein Trost für jene, die draußen bleiben müssen, mag die Tatsache sein, daß die Männergesellschaft unter sich auch noch feine Grenzen zieht. Denn „Koopburen“ sind nun mal keine „Arfburen“ und haben an einem besonderen Tisch Platz zu nehmen. Und die vier Theelachter, die das Sagen haben, unterscheiden sich wiederum ganz betont von den Erbbauern: Sie sitzen in Stühlen mit Armlehnen und haben allein das Recht, sich bei den Auszahlungen zur Teezeit vom Theelboten das ostfriesische Nationalgetränk servieren zu lassen.

Nun gibt es ja immer wieder Leute, die am alten Theelrecht, an der Entstehung der Theelacht und vor allem am „Geburtstag“ der Gemeinschaft etwas zu bemäkeln haben. Das gibt denn auch Syndicus Rudolf Folkerts in einer Broschüre, die Besuchern ausgehändigt wird, freimütig zu. Manche möchten die Theelacht eher als einen sehr alten Deichverband verstanden wissen, der ein bestimmtes Gelände gegen die See absicherte und auch weiteres Land hinzugewann. Immerhin ist der Deichbau seit etwa 1000 nach Christi nachzuweisen. Fest steht aber auch, daß die Theelacht seit über tausend Jahren ihre Einkünfte aus „ihrem“ Gebiet bezieht. Im Übrigen gibt es für anderslautende Theorien keine handfesten Beweise. Bleiben wir also dabei, daß die Theelacht Anno 884 nach der blutigen Normannenschlacht aus der Taufe gehoben und daß das Land den siegreichen Norden danach übergeben wurde. Die Geschlechtergemeinschaft ist zugleich eine Anteilsgemeinschaft — daher auch der Name „Theel“ (gleich „Teil“).

 Eine 1000-Jahr-Feier der Theelacht, die im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts hätte stattfinden müssen, hat es nicht gegeben. Sie wurde 1936, am Ende eines jahrelangen finanziellen Niedergangs, „nachgeholt“. Zeitlich war das Jubiläum zwar völlig unmotiviert, aber es paßte in die Weltanschauung der damaligen braunen Machthaben. Wie alle heimatlichen Traditionen und Einrichtungen wurde auch die Theelacht fürs kurze Zeit ideologisch, von oben „umfunktioniert“. Aber immerhin: die alte Institution als solche war wieder zum Leben erwacht.

Doch bereits drei Jahre später hatten dieselben Machthaber dafür nur noch wenig Sinn. Nur mit Mühe konnte der rührige Theelachter Johannes Fleeth (von 1902 bis 1950 im Amt!) eine Beschlagnahme der Kammer für die Wehrmacht verhindern. Stattdessen jedoch mußte er hinnehmen, daß sich die Theel- in eine Rumpelkammer verwandelte. Aus Angst vor Brandgefahr erhielt das Rathausdach einen Schutzanstrich. Alle Gegenstände wurden vom Boden in die tiefliegende Kammer verfrachtet. In dem Durcheinander machten es sich die Ratten bequem …

Erst 1949 hatte sich die Theelacht von den Kriegsfolgen erholt. Im Dezember fand wieder eine Ausgabe statt. Johannes Fleeth schrieb: „Das war die schönste Stunde meines Lebens!“ Und am 5. Dezember 1949 strahlte Radio Bremen ein von ihm verfaßtes Hörspiel über die Geschichte der Theelacht aus.

  In den Büchern der Theelacht sind heute 310 Erbbauern und 250 „Koopburen“ registriert.

 

Theelacht im Jahre 1926. Auf der linken Seite die Theelachter Hinrikus Ufen und Johannes R. Fleeth, rechts die Theelachter Albrecht und Ulfert Ulferts sowie Syndicus L. Brandenburg.
Ein historisches Foto aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg (1913): Es zeigt Theelacht-Mitglieder im Fleetschen Gsthof, später Stürenburg, am Norder Hafen.

Watt bi de Theelacht so vertellt word

Plattdeutsch ist-in der Theelacht die Umgangssprache. In den vergangenen Jahren brachte auch der KURIER immer wieder Berichte über die Theelachtsausgabe in „Nörder Platt“. Hier ist ein Beispiel aus dem Jahre 1959 — und zugleich ein Zeitdokument: 

Dat ist all Jahr wärt ‚t sülvige: In de Dagen nett vör Wihnachten un vör Ostem kamen in de Theelkamer unner dat Olle Rathuus in Nörden die Arfburen un Koopburen tosamen, hör Geld to bören. Un all Tied sünd d’r ook ’n heel Bült Neesgierigen, de sück de Bedrief ankieken willn, un ook annern, de d’r ut rein Pläseer achterangahn. Un denn bünt dar ook welken, de sörgen daför, dat ’n Spier upwarmt worrt, wat ut oll Tieden averkamen is, un de recht moij un sinnig vertelln.

Nix tägen de Arbeit, de de Theelachters mit hör Utgav elker Mal hemmen, man dat moijste is doch, wenn de Klock seß slahn hett un de Bül dicht dahn is, un wenn denn Willi Kunkel off Konni Heeren of Frärk Hokema off annerseen upsteiht. Denn worrt dat heel lisam in de Theelkamer, wiel elk un een weet: Nu kummt d’r wat Bisünners. Un up Platt.

Ditmal weer d’r ook allerhand los, as ‚t um de veer Harfsttheelen gung. ‚t weer all wat Bisünners, dat mal wär veer Theelachters an ‚t Wark weeren. Un ‚t is ook all Tied moij, wenn ’n sücht, dat de Arfburen un Koopburen hier binanner kamen, Jahr vör Jahr. so mennigeen is dorbi, de sück van Utgav to Utgav draver freit, mit de anner Arfburen of Koopburen aver dit un dtat proten könen, de he anners ‚t heel Jahr neet to sehn kriggt. Un ‚t is ook ’n Pläseer, wenn ’n ‚acht, wo fast de Arfburen an hör Theelacht hangen: Ick will bloot een Familie nömen: De Wäckens. De kamen ut Bermbur, ut Coldinn‘, ut Südemeeland, Schoonorther Sömmerpoller un ook heel ut Nüttermoor, all fief sünd d´r midden mang, kamen heel up Tied un sünd lang neet de ersten, de weggahn. Un so geiht dat ’n heel Bült annern ook: Theelachtsutgav, dor mutt‘n hen, dor dürt nix tüschen kamen.

Well d’r all Tied is, dat is de Stadtsdeener, de vandag de Polizei stellt. Ditmal weern d’r ’n heel Koppel. Neet in „Dienst“, nä, se wurm vörstellt. De Nörder Polizei hett „Verstärkung“ krägen, fief Mann, ehmer Ostfreesen, un de sulln dat Spill in de Theelkamer ja ook kennen lären, dat se am Enn‘ ’n anner Mal sülms hier hör Tied „offsitten“ könen, van Klock twalm of an hento dat de Slödel van buten umdreiht worrt. Theelachter Fleeth meen, se sulln woll warm worm in de Theelkamer. Off he dormit dat Törffüür meenen de of de elektrische Abend, weet ick neet, is ook egal.

Willi Kunkel fung an to vertelln ditmal. He hett all‘ tied so ’n paar Döntjes ut oll Nörder tieden bi d‘ Hand, mag de Kukkuck weeten, wor he ‚t all her kriggt. Man is ja ’n oll’n Nörder Jung, hett sien Ohren up d‘ recht Stä un de Oogen apen. Denn wort een ook wat gewahr. Van dat, wat he vertelln de, will ick hier ook ’n bietje anbrengen. He hett mi ‚t togestahn.

Dor an de Frolleinshoff, dor bi de Sgietenlohntje, sä he, wahn vör’n fieftig Jahr „Ettje mit blau Wang“. Wo se recht heeten de, wuß woll nüms. Se harr ’n Holtbeen, man was d’r heel lüstig bi un sall d’r ook mit heen ‚t danzen west hemmen. Denn, so wurr vertellt, har se ’n Spieker in de Holtbeen wamst un dor hör Huusschlödel uphangen. So kunn he neet verIam gahn…

Konni Heeren un noch ’n paar annern meenen, de Sgietenlohntje weer an de Börggrafft, an de Frolleinshoff harr de Welt to Enn‘ west, dor weer de Mür west, un de dor achter wahnt harrn, de weern „achter de Limm-Mür“ west, achter de Grenz-Mür (Limm‘ kwamm ut ‚t Latinske, van „limes“, sä he). Man Kunkel meen, in Nörden weern mähr sückse Lohntjes west, wor de Nam up passen kunn. Mag ja woll wäsen.

Willi Kunkel vertell denn noch van de Tied, as se bi Jöd Weinthal, de ’n Krüneerswinkel harr, „för ’n Penning Jödennöten“ kopen wulln. „Haben nicht“, harr dat denn heeten. „Man dor liggen se ja“, harm de Kinner seggt. „Das sind Erdnüsse“. „Denn dohn S‘ uns dor man all van.“ Un denn kreegen se hör, un denn, wenn se de in d‘ Hand harren, denn sä’n se: „Un ‚t sünd ja doch Jödennöten!“ Un nix as d’rutgeneiht …

As dat in ‚t Sömmer mal Gewitterschuur gäven harr, weer d’r up ‚t Markt bi de Mennonitenkark so heel moij Mudder, un dor spölen de Kinner in. De Pastor R. kwamm vörbi: „Na, Kinner, an’t Kokenbakken?“ — „Nä, Herr Pastor, wi bo’n uns ’n Kark!“ — „O, dat is ja moij. Ook ’n Karkhoff dorbi?“ – „Ja, wiß, hier!“ – „Un ’n Klocktoom?“ – „Säker, Herr Pastor!“ –   „Un ook ’n Pastor för de Kark?“ — „Nä, Herr Pastor, so. völ Mudder weer d’r neet mähr!“

Un denn vertell Konni Heeren van de Bummert an de Osterstraat, de nu all lang släten is, nett vör de Baptistenkark stunn he in oll Tieden. Dor wahnen veer Partejen in: Ohle, Kanin, Gringelo un Jakob heet’n se allgemeen. Dat was neet de rechte Nam, dat weer so ’n Art Spitznam, man elk kenn hör bloot so. De veer Familjes verdrogen sück neet jast besünners, man se harr’n bloot een gemensam Sgietsgemack, dat stunn in buten, knapp vör de Kark. Dor satt nu up ’n Sönndagmörgen een mit „Verdauungsstörungen“ ’n heel Sett, aver ’n Stünn. He harr woll ’n bunten Zeitung mit, de to de Tied noch erst upkamen de’en, un läs dorin. De annern kunnen nu ja hör Mörgenwater neet los worm un wurm all vergrellter, toletzt weer d’r rein Skandal in d‘ Hoff, so slimm, dat de Karkdeener ankwamm, wiel dat ‚t to luut worden weer un in de Kark störn de. Mit d‘ Leverla weer uns Mann denn aberst doch klar un gung in Huus. Un wiel de annern hum düchtig nabölken dehn, bölk he ook torügg: „Wat will Ji, Ji wahnen ja achter anner Manns Mors!“ He wahn‘ na d‘ Straat to, de annern achterut … (bnk)

© Norder Kurier 14.09.1984

Aus dem Bilderalbum der Norder Theelacht

Früher brachten die Theelachter gelegentlich ihren Nachwuchs mit in die Theelkammer, um ihn rechtzeitig mit dem Brauchtum bekanntzumachen. Dieses Foto entstand vor rund 25 Jahren: es zeigt Gerhard Seeba mit Sohn Hans-Gerhard - beide zünftig mit der Tonpfeife.
Die Symbole auf dem Theelacht-Wappen verdeutlichen die Erinnerung an die Normannenschlacht, die "Königsfreiheit" und die Bäuerliche Anteilsgemeinschaft.
Norder 700-Jahr-Feier 1955: Mit Tonpfeifen und teils historischer Tracht marschierten die Mitglieder der Theelacht vom Alten Rathaus zum damaligen Hotel Henschen. Die Theelacht beteiligte sich außerdem mit einem Festwagen am Jubiläum.