Feierstunde für Theodor Ulferts

(HHB) Am vergangenen Freitag hatten die Theelachter Heiko Campen, Dr. Hans-Hermann Briese und Remmer Hedemann die Familie des im Februar verstorbenen Theelachters Theodor Ulferts zu einer Feierstunde bei Tee und Krinthstuut in die Theelkammer eingeladen. 2009 ist das Jahr des 50. Jubiläums als Theelachter für Theo Ulferts, der die Ehrung nicht mehr selbst erleben konnte.
Der Jubilar wird dadurch besonders geehrt, dass sein Name auf der Tafel der Theelachter in der Theelkammer im Alten Rathaus zu Norden mit goldener Schrift verzeichnet wird.
Diese Ehre ist bislang nur wenigen Theelachtern widerfahren, zuletzt dem Theelachter Gerhard Seeba im Jahre 2006. Der damals älteste Theelachter verstarb 2008. Seither war Theodor Ulferts ältester Theelachter.
Wir schauen in die Protokolle der Theelacht zu Norden und finden folgende Eintragung des damaligen Syndicus Johannes R. Fleeth:
„Verhandelt Norden, den 24.6.1959 in der Theelkammer. Die unterzeichneten Theelachter und Erbbauern haben sich zu der auf heute 16 1/2 Uhr einberufenen Theelachtssitzung eingefunden. Zweck der Versammlung ist die Wahl eines Theelachters für die Hofer und Trimser Theelen, nachdem Theelachter Ulfert Ulferts im Frühjahr 1957 verstorben ist. Theelachter und Syndicus Johannes Fleeth begrüßte die Erschienenen einschließlich der Herren von der Heimatpresse sowie des Koopburen Martin Ulferts, Aurich, der in seiner Eigenschaft als Lieferant des Theelbieres eingeladen war. Für den Theelachterposten haben sich Arvbuur Hermann Ulferts, Westermarsch, und Theodor Ulferts, Honnewarf, gemeldet…. Für Theodor Ulferts stimmten: Dieke Noosten, Ubbo Scheepker, Habbo Janssen, Harm Mennebäck, Bojung Seeba, Joh. Seeba. E. Ulms. U. Ulms, Jennelt, Claas Onkes , Martin Onkes, Gerh. Seeba. Somit wurde Arvbuur Theodor Ulferts zum Theelachter gewählt. Theelachter Fleeth verpflichtete den neuen Theelachter durch Handschlag, nachdem er ihn zur getreulichen Beachtung des Jus Theelachticum, insonderheit des Artikels VII aufgefordert hatte. Da weiteres nicht zu verhandeln war, wurde die Versammlung um 18 Uhr geschlossen.“ In dem Articulus VII aus dem „JUS THEELACHTICUM REDIVIVUM oder Neu revidiertes Theel=Recht … von Caspar Wenckebach, J.U.D. Hochfürstl. Ostfrieß. Landrichter … von 1759“ heißt es: „Der erwehlter Theel-Achter oder seine Haußfrau muß in demselben Theel, den er verwalten sol, beerbet seyn. Sein Amt aber ist, daß er von denen Meyern die jährliche Heuren einnehme und einem jeglichen nach Anzahl seiner Theelen seine Quotam und Anzahl seiner Theelen jährlich entrichte und zu gelegener Zeit denen vornehmsten Beerbten seiner Verwaltung wegen gute Rechnung und Reliqua beweise, item, daß er, so lieb ihm seine Ehre und Seeligkeit ist nach seinem äußersten Vermögen der Communität Güter und ihr darinn habenden Gerechtigkeiten vertreten, und jederzeit der Gemeine Bestes wissen und Arges abwenden muss.“
2007 wurde das JUS THEELACHTICUM REDIVIVUM in einem unveränderten Nachdruck der Originalausgabe von 1759 durch die Theelachter Gerhard Seeba für die Osthover und Eber Theele, Theodor Ulferts für die Trimser und Hover Theele, Heiko Campen für die Neugroder und Gaster Theele und Dr. Hans-Hermann Briese für die Ekeler und Linteler Theele herausgegeben. Zu allen Zeiten war sich Theelachter Ulferts seiner Verantwortung gemäß dem Artikel VII bewusst. Er galt im Theelachter-Kollegium als ein zuverlässiger Berater in allen bäuerlichen und landwirtschaftlichen Fragen, insbesondere wenn es darum ging, geeignete Bodenflächen im ehemaligen Theelachtsgebiet im weiteren Umkreis der Hilgenrieder Sieler Bucht ausfindig zu machen. Die amtierenden Theelachter überreichten der Witwe Margret Ulferts, den fünf Töchtern, Schwiegersöhnen und Enkelkindern die kunstvoll aufgesetzte Ehrenurkunde.

© Ostfriesischer Kurier 04.2009

Würdigung Theelachter T. Ulferts